1.1 Der Kunde stellt der Agentur alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie der Leistungserbringung der Agentur notwendig sind bzw. beschafft diese zeitnah, soweit angefordert und möglich.
1.2 Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung auf der erstellten Landeseite verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.
Die Agentur garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ergebnisse, die für andere Kunden der Agentur erzielt wurden, sind als Beispiele zu verstehen und begründen keinerlei Rechtsanspruch.
3.1 Die Agentur stellt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit die Nutzung der Landeseite zur Verfügung. D.h. der Kunde mietet die entsprechenden Templates, Module und Vorlagen, aus denen die Landeseite zusammengestellt ist. So profitiert der Kunde von der Nutzung der in der Praxis bewährten und erprobten Leistungen und kann von der Erfahrung der Agentur profitieren, ohne die kostspielige Neuentwicklung bzw. -erprobung der Landeseite bezahlen zu müssen. Dabei ist der Kunde aufgrund kurzer Kündigungsfristen nicht lange gebunden und erhält hierdurch die größtmögliche Flexibilität.
3.2 Die Agentur besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich aller zugehörigen dinglichen und geistigen Eigentumsrechte an der von ihr geschaffenen Landeseite, insbesondere Designleistungen, Texte, Grafiken, Templates und Softwaremodule.
3.3 Die Agentur räumt dem Kunden, an der für ihn erstellten Landeseite, ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Landeseite für den Vertragszweck und für die Dauer der Vertragslaufzeit ein.
3.4 Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Landeseite oder Teilen davon, gleich in welcher Form -- mit Ausnahme der vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten oder durch die Agentur vom Kunden übernommenen Inhalte -- sind ohne die schriftliche Erlaubnis der Agentur nicht gestattet.
4.1 Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung #die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
4.2 Die Agentur haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte Inhalte.
4.3 Die Agentur haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf der Landeseite des Kundens gegen den Kunden verhängt werden.
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
6.1Die Rechnung über die Einrichtung (Initiale Leistungen) wird bei Angebotsannahme gestellt und dient als Anzahlung.
6.2Die Vergütung für die fortlaufende Betreuung wird zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung gestellt und startet erstmalig nach der Abnahme der Landeseite.
6.3Die in Rechnung gestellte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Die Agentur erstellt anhand einer vorhandenen Vorlage eine sog. Landeseite mit sog. Schnellhilfe.
Im ersten Schritt erstellt die Agentur einen Entwurf. Dieser Entwurf wird im Anschluss mit dem Kunden besprochen. Dabei werden die Änderungswünsche des Kunden aufgenommen und bei der im zweiten Schritt folgenden Umsetzung berücksichtigt. Dabei sind folgende Änderungen ohne Mehrkosten verbunden:
die Änderung der Schriftarten
das Austauschen, Hinzufügen oder Entfernen von Bildern
die Änderung der Grundfarbe (Farben der Buttons, Links etc.)
inhaltliche und formale Änderungen an allen Texten bei Zurverfügungstellung der neuen Inhalte durch den Kunden
Ausdrücklich mit zusätzlichen Kosten sind folgende Änderungen verbunden:
das Hinzufügen von einzelnen Sektionen, die nicht in der Vorlage vorhanden sind
die Erstellung neuer Texte
das Hinzufügen von Bildern, die mit Lizenzgebühren verbunden sind
Auf die Landeseite wird eine sog. Schnellhilfe eingebaut. Diese Schnellhilfe soll potenziellen Interessenten bereits einen ersten Ausblick auf den Ausgang Ihres Falles geben und nicht geeignete Interessierte herausfiltern und Interessierte, die besonders geeignet für den Kunden sind, ermutigen, den Kontakt herzustellen.
Die Agentur präsentiert dem Kunde mit dem Entwurf der Landeseite auch den Entwurf des Schnelltests. Änderungswünsche des Kunden werden bei der Umsetzung des Schnelltests berücksichtigt. Dabei sind Änderungen, die mit einem geringen Aufwand umgesetzt werden können, ohne zusätzliche Kosten verbunden. Änderungen, die beispielsweise dem Schnelltest zugrunde liegende Funktion betreffen, sind mit Mehrkosten verbunden.
Die Agentur richtet für den Kunden eine Google-Ads-Kampagne ein und legt als Zielseite die erstellte Landeseite fest.
Auf Wunsch bindet die Agentur das Mandantenplus-Siegel auf der Landeseite ein. Dieses Siegel fasst alle Bewertungen der Kunden von ausgewählten Plattformen zusammen.
Durch Klick auf das Siegel gelangt der Besucher der Landeseite auf die Bewertungsseite des Kunden, die sich auf einer Unterseite der Agentur-Seite befindet und auf der die Bewertungen des Kunden einsehbar sind.
Die Agentur übernimmt das Hosting und damit die Bereitstellung der Landeseite. Das Hosting durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Programmcode der Landeseite wird nicht an den Kunden ausgeliefert.
Die Agentur überprüft die Kampagnen regelmäßig im Hinblick auf Anzeigenposition, Suchanfragen, Klickkosten, Klick-Raten, Budget-Nutzung und ggfs. Wandlungsraten (z. B. Klick-zu-Kontakt-Rate). Sofern sich Maßnahmen zur Verbesserung der Kampagnenleistung anbieten, führt die Agentur diese eigenständig ohne Rücksprache durch. Sollte der Agentur Optimierungspotenzial in Form von Anpassung der thematischen Ausrichtung bzw. des Werbebudgets entdecken, stimmt sie es vorher mit dem Kunden ab.
Die Agentur führt im Rahmen der fortlaufenden Betreuung eigenständig Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Optimierung der Landeseite durch. Anpassungen an neue Bildschirmformate oder das Einbauen kleinerer Funktionen, die die Wandlungsrate positiv beeinflussen und ähnliches werden so ohne Absprache mit dem Kunden vorgenommen.
Wenn der Kunde nach der ausdrücklichen Freigabe Änderungen der Landeseite wünscht, wendet sich der Kunde per E-Mail an die Agentur.
Die monatliche Agenturgebühr deckt bis zu drei durch den Kunden gewünschte kleinere Anpassungen ab.
Folgende Anpassungen zählen als eine kleinere Anpassung:
Änderung der Stammdaten (Adresse, Telefon, E-Mail etc.)
Textänderungen
Hinzufügen, Löschen, Austauschen von Bildern (Mögliche Lizenzgebühren sind vom Kunden zu tragen)
Folgende Anpassungen können ausdrücklich nicht im Rahmen der monatlichen Agenturgebühr geleistet werden und müssen zusätzlich berechnet werden:
Hinzufügen einer zusätzlichen Unterseite einschließlich Integration von Kunden-Inhalten
Vollständige Überarbeitung des Designs der Landeseite
Erstellung zusätzlicher Websites mit eigener URL
Entwicklung von Sonderfunktionen wie z.B. Blog, Newsletter, Buchungsprozesse, Individual-Formulare und dergleichen
Sollten die gewünschten Änderungen nicht in den Rahmen einer kleineren Anpassung fallen, weist die Agentur den Kunden vor der Umsetzung darauf hin.